Zeitarbeit

Wir sind seit 1996 im Besitz der Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG.

2000 wurde uns die unbefristete Genehmigung der Arbeitnehmerüberlassung erteilt. Dies stellt für sie sicher, dass sie kein Risiko eingehen, wenn sie bei uns Leiharbeiter anfordern. Spezialisiert haben wir uns auf die Entleihung von Kraftfahrern aller Klassen.

Für Ihre Urlaubsplanung, zum Abbau von Arbeitsspitzen und im Krankheitsfall stellen wir Ihnen gerne unsere Arbeitskraft zur Verfügung.

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